Wechsel der Schule
Die Gründe für einen Wechsel der Schule sind vielfältig. Was auch immer Sie zu einem Schulwechsel veranlasst, unterschätzen Sie nicht die Herausforderungen, die damit verbunden sein können. Einerseits muss sich Ihr Kind in dem neuen Umfeld zurechtfinden, andererseits sind an einen Schulwechsel oftmals Bedingungen geknüpft, die es zu beachten gilt.
Oberschule oder Gymnasium?
Eine Entscheidung, die nahezu alle Eltern von Schülerinnen und Schülern der vierten Grundschulklasse treffen müssen, ist die, ob im Anschluss an die Grundschule die Oberschule oder das Gymnasium besucht werden soll.
Diese Entscheidung ist grundlegend und sollte mit Bedacht und nach eingehender Beratung mit den Lehrenden getroffen werden. Da das sächsische Schulsystem aber „durchlässig“ ist, können Schülerinnen und Schüler auch später in ihrer Schullaufbahn noch wechseln und einen ihnen entsprechenden Schulabschluss erreichen.
Eine klare Aussage trifft zunächst die Bildungsempfehlung, die in der 4. Klassenstufe ausgesprochen wird. In dieser wird entsprechend den Leistungen und den persönlichen Voraussetzungen der Schülerin oder des Schülers entweder die Fortsetzung der Schullaufbahn an einer Oberschule oder an einem Gymnasium empfohlen.
Wenn die in der Klassenstufe 4 erteilte Bildungsempfehlung den Besuch einer Oberschule vorsieht, kann Ihr Kind das Gymnasium aber trotzdem besuchen, wenn es an einer schriftlichen, nicht benoteten Leistungserhebung und ein Elternteil an einem Beratungsgespräch teilgenommen hat. Mit einer Bildungsempfehlung für das Gymnasium ist der Besuch einer Oberschule natürlich auch möglich.
Ein Wechsel von der Oberschule an das Gymnasium ist nach jeder Klassenstufe unter bestimmten Leistungsvoraussetzungen möglich.
Darüber hinaus führen die Bildungsgänge Fachoberschule und Berufliches Gymnasium als wichtige Anschlüsse nach dem Realschulabschluss an der Oberschule zu studienqualifizierenden Abschlüssen, die einen frühzeitigen Wechsel von der Oberschule an das Gymnasium entbehrlich machen können.
Die Fachoberschule ist ideal für Schülerinnen und Schüler geeignet, die nach der Oberschule motiviert sind, im Anschluss der zehnjährigen ausschließlich theoretischen Schullaufbahn, einen Schritt in die "Praxis“ zu wagen. Der hohe fachpraktische Anteil der Ausbildung in der zweijährigen Fachoberschule ist neben dem Erlangen der Fachhochschulreife ein wichtiger Beitrag zur Berufsfindung an einer Fachhochschule, einer Berufsakademie oder einer dualen Ausbildung.
Wer eine allgemeinbildende Schule oder eine berufliche Ausbildung mit guten Leistungen absolviert hat, kann am Beruflichen Gymnasium die allgemeine Hochschulreife erwerben. Damit steht der Weg zu Hochschulen und Universitäten im In- und Ausland offen. Im Unterschied zum Gymnasium vermittelt das Berufliche Gymnasium zusätzlich berufsbezogene Inhalte der gewählten Fachrichtung.
Wechsel zwischen der Förderschule und den anderen allgemeinbildenden Schulen
Ein Wechsel von einer Grundschule, Oberschule oder einem Gymnasium an eine Förderschule birgt ebenso wie in der umgekehrten Richtung für die Schülerinnen und Schüler Chancen und Risiken zugleich. Alle Beteiligten müssen eng zusammenarbeiten, um den optimalen Weg für die Schülerin oder den Schüler zu finden.
Umzug
Wenn Sie Schulkinder haben und umziehen, müssen Sie natürlich auch entscheiden, ob die Kinder an einer anderen Schule angemeldet werden müssen oder nicht.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024
Zu den Verfahren und Dienstleistungen
- Berufliches Gymnasium, anmelden
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- Förderschule, Wechsel an eine andere allgemeinbildende Schule
- Förderschule, Wechsel von einer anderen allgemeinbildenden Schule
- Grundschule, Anmeldung
- Gymnasium, Anmeldung
- Gymnasium, Leistungserhebung zur Anmeldung ohne Bildungsempfehlung beantragen
- Oberschule, Anmeldung