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Einschulung

Früh übt sich...

Schon mit der Anmeldung Ihres Kindes an der Grundschule Ihres Schulbezirks im August oder September des Vorjahres beginnt die Schuleingangsphase. Kennenlernangebote in der Schule, Besuche von künftigen Lehrern* im Kindergarten, ein reges Hin und Her zwischen Grundschule und Kindergarten prägt diesen Abschnitt der Schuleingangsphase.

Die künftigen Schüler sollen ihre Lehrer kennenlernen und umgekehrt. In diesem Zeitraum wird der aktuelle Entwicklungsstand eines jeden Kindes ermittelt, um jedem einzelnen den Übergang vom Kindergarten zur Schule zu erleichtern und das Kind entsprechend fördern zu können.

Fit für den Start

Mit der Schulanmeldung erhalten Sie für Ihr Kind einen Termin zur Schulaufnahmeuntersuchung. Ein Kinder- und Jugendarzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes (in der Regel ein Arzt vom Gesundheitsamt) wird Ihr Kind im Hinblick auf seinen körperlichen und geistigen Entwicklungsstand untersuchen. Mindestens ein Elternteil muss dabei sein, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.

Der erste Schultag

Die Einschulung der Erstklässler findet in Sachsen immer am ersten Samstag nach den Sommerferien statt.

An diesem Tag lernen die Kinder in den Grundschulen ihr Klassenzimmer, ihre Lehrer und ihre Mitschüler kennen. Traditionell ist die Einschulung auch Anlass für ein großes Familienfest, schließlich beginnt nun ein neuer Lebensabschnitt.

Anfangsunterricht: Nicht aller Anfang ist schwer!

Der Anfangsunterricht nach der Einschulung (Klassenstufen 1 und 2) ist die Fortsetzung der Schuleingangsphase in der Grundschule. Die Lehrer nehmen in der Unterrichtsgestaltung Rücksicht auf den Lernstand und das Lerntempo jedes einzelnen Schülers.

Die Lehrpläne der Klassenstufen 1 und 2 bilden eine pädagogische Einheit und ermöglichen vielfältige Lernangebote. Die Schüler wechseln ohne Versetzungsentscheidung von Klasse 1 in Klasse 2.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024

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