Spielzeug
Das beste Spielzeug für Ihre Kleinen ist langlebig und belastbar. Es beflügelt die Fantasie und regt zu vielen verschiedenen Spielen an: Mit dem Holzbaustein werden Brücken gebaut, Tiergehege aufgestellt und sie dienen der Puppe auch als Mittagessen.
Doch immer wieder verunsichern Rückrufaktionen von Spielzeug zahlreiche Eltern, die ihrem Kind das betroffene Produkt gekauft haben. Oftmals handelt es sich dabei um importierte Waren, die den Richtlinien des Herstellerlandes entsprechen, die gesetzlichen Grundlagen der EU aber nicht erfüllen.
Auf den Internetseiten der Europäischen Kommission können sich Verbraucher* über potenziell gefährliche Konsumerzeugnisse informieren. Die Europäische Kommission veröffentlicht wöchentlich auf ihrer Internetseite die im Rahmen ihres Schnellwarnsystems RAPEX gemeldeten Produkte, von denen ernsthafte Risiken ausgehen. Bei diesem Warnsystem gehen pro Woche im Durchschnitt ca. 10 Produktwarnungen zu Spielzeug ein.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Maßnahmen der Europäischen Union
In Europa gelten einheitliche Regelungen über die wesentlichen Sicherheitsanforderungen von Spielzeug. Darin ist festgeschrieben, dass auf dem Europäischen Binnenmarkt nur den Erfordernissen dieser Richtlinie entsprechendes Spielzeug zum Verkauf angeboten werden darf.
Beim Bereitstellen des Spielzeugs zum Verkauf muss es mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Die CE-Kennzeichnung ist europaweit gültig und für den Hersteller ein "Fahrschein" für den EU-Binnenmarkt. Der Hersteller bringt dieses Zeichen eigenständig auf der Ware an und erklärt damit, dass alle für das Produkt geltenden EU-Vorschriften eingehalten wurden. Die Mitgliedsstaaten prüfen stichprobenartig die rechtmäßige Anbringung der CE-Kennzeichnung.
Mit der Veröffentlichung der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurden die sicherheitstechnischen Anforderungen an Spielzeug weiter verschärft.
Tipps für Eltern
Wenn Sie einige grundlegende Regeln beachten, lässt sich das Risiko des Kaufes von fehlerhaften oder schadstoffbelasteten Spielzeugs deutlich verringern.
- Kaufen Sie nur Spielzeug, das für das Alter Ihres Kindes geeignet ist. Spielzeug für Kleinkinder landet erwartungsgemäß häufiger im Mund – dem tragen die Hersteller Rechnung.
- Fragen Sie nach: Lassen Sie sich vor dem Kauf im Geschäft beraten und wenden Sie sich direkt an den Hersteller, wenn Sie schädliche Stoffe in einem Produkt vermuten.
- Kaufen Sie das Spielzeug nicht auf Märkten, bei fliegenden Händlern oder im Ausland. Hier können Sie im Nachhinein weder den Hersteller noch die Inhaltsstoffe herausfinden.
- Achten Sie auf Spielzeug mit der GS-Kennzeichnung. Dieses Zeichen darf nur verwendet werden, wenn die Sicherheit durch eine behördlich anerkannte Prüfstelle geprüft wurde.
- Beachten Sie das Siegel "Spiel des Jahres" für empfehlenswerte Spiele. Achten Sie auch auf das Siegel "spiel gut" für empfehlenswertes Spielzeug. Artikel mit diesem Zeichen wurden in der Praxis erprobt und von einer unabhängigen Jury nach folgenden einheitlichen Kriterien geprüft:
- Spielmöglichkeiten
- Material
- Verarbeitung
- Konstruktion
- Haltbarkeit
- Gestaltung
- Größe
- Menge
- Brauchbarkeit der Spiel- oder Arbeitsanleitung
- Eignung für angegebene Altersgruppe
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, mit freundlicher Unterstützung durch "spiel gut Arbeitsausschuss Kinderspiel + Spielzeug e.V.". 27.03.2024