Beratung und Fördermaßnahmen
Wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben und Ihre Ideen verwirklichen wollen, stehen Sie vor Fragen wie: Ist meine Idee realisierbar? Wie kann ich mich finanzieren? Freiberuflerinnen und Freiberuflern werden – gerade in Bezug auf eine Existenzgründung – umfassende Beratungs- und Fördermaßnahmen angeboten. [...]
Führen Sie bereits im Vorfeld Gespräche mit Existenzgründungsberaterinnen und Existenzgründungsberatern und nehmen Sie an Informations- und Schulungsveranstaltungen teil. Spezielle Beratungsangebote bieten meist auch die für Sie zuständigen Kammern, Verbände und Organisationen an. Daneben können Sie sich auch an Steuer- und Rechtsberaterinnen oder Steuer- und Rechtsberater wenden.
Nutzen Sie derartige Beratungsangebote auch, wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit bereits gewagt haben.
- Unternehmensberatung ("Förderung unternehmerischen Know-hows" / Bund)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) - Sächsisches Existenzgründernetzwerk: Beratung
Existenzgründungsportal Sachsen
Finanzierung
Die Finanzierung der Selbstständigkeit ist in der Startphase besonders wichtig. Je mehr Eigenkapital Sie zur Verfügung haben, desto geringer ist beispielsweise die Gefahr von Liquiditätsproblemen. Lassen Sie sich von einer Finanz- und Vermögensberaterin oder einem Finanz- und Vermögensberater bei der Finanzplanung helfen.
Der Bund sowie das ERP-Sondervermögen, die Länder und die Europäische Union (EU) unterstützen Existenzgründerinnen und Existenzgründer durch Förderprogramme. Es werden beispielsweise eigenkapitalähnliche Darlehen, Kredite und Beteiligungsfinanzierungen angeboten.
- Finanzielle Förderungen für Unternehmen
Amt24-Informationen
Weitere Informationen:
- Förderdatenbank des Bundes
- Broschüre "Wirtschaftliche Förderung"
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Förderungen für technologieorientierte Gründungen
Informationen des High-Tech Gründerfonds
Möchten Sie sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen? Dann können Sie eventuell Förderungen der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Redaktion Amt24. 08.06.2021