Umtausch von Waren
Sie haben ein Produkt gekauft und stellen zu Hause fest, dass es Ihnen nicht gefällt.
Umtauschen – aber wie?
Im Geschäft
Ist die gekaufte Ware fehlerfrei, haben Sie zwar keinen Anspruch darauf, dass der Verkäufer oder die Verkäuferin Ihnen das Produkt gegen eine andere Ware umtauscht oder zurücknimmt – dies kann jedoch aus Kulanz erfolgen. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie die gekaufte Ware umtauschen können, sollten Sie gleich beim Kauf ein Umtauschrecht vereinbaren, und zwar am besten schriftlich. Dabei sollte die Rückgabefrist geklärt werden und ob die Ware originalverpackt sein muss.
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge oder Fernabsatzgeschäfte
Wenn Sie Produkte per Telefon oder E-Mail (Fernabsatzgeschäft) oder außerhalb von Geschäftsräumen erworben haben, gelten besondere Regeln. Hier existieren gesetzliche Widerrufsrechte. Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter "Zu Hause einkaufen: Verträge im Fernabsatz".
Defekte Ware umtauschen
Haben Sie ein fehlerhaftes Produkt gekauft, stehen Ihnen gegenüber dem Verkäufer oder der Verkäuferin unterschiedliche Ansprüche zu. Näheres dazu finden Sie im Kapitel "Reklamation".
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung; Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 04.09.2023