Zulassungsfreie Handwerke
Gründung eines Handwerksbetriebs
Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners (EA)
In Deutschland gibt es neben den zulassungspflichtigen Handwerken 41 zulassungsfreie Handwerke:
- Uhrmacher*
- Graveure
- Metallbildner
- Galvaniseure
- Metall- und Glockengießer
- Präzisionswerkzeugmechaniker
- Gold- und Silberschmiede
- Modellbauer
- Holzbildhauer
- Korb- und Flechtwerkgestalter
- Maßschneider
- Textilgestalter (Sticker, Weber, Klöppler, Posamentierer, Stricker)
- Modisten
- Segelmacher
- Kürschner
- Schuhmacher
- Sattler und Feintäschner
- Müller
- Brauer und Mälzer
- Weinküfer
- Textilreiniger
- Wachszieher
- Gebäudereiniger
- Feinoptiker
- Glas- und Porzellanmaler
- Edelsteinschleifer und -graveure
- Fotografen
- Buchbinder
- Print- und Medientechnologen (Drucker, Siebdrucker, Flexografen)
- Keramiker
- Klavier- und Cembalobauer
- Handzuginstrumentenmacher
- Geigenbauer
- Bogenmacher
- Metallblasinstrumenenmacher
- Holzblasinstrumentenmacher
- Zupfinstrumentenmacher
- Vergolder
- Holz- und Bautenschützer (Mauerschutz und Holzimprägnierung an Gebäuden)
- Bestatter
- Kosemtiker [...]
Handwerksähnliche Berufe
Hinzu kommen 51 handwerksähnliche Gewerbe, für deren Aufnahme die gleichen Bedingungen zutreffen wie für die zulassungsfreien Gewerbe:
- Eisenflechter
- Bautentrocknungsgewerbe
- Bodenleger
- Asphaltierer (ohne Straßenbau)
- Fuger (im Hochbau)
- Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau)
- Betonbohrer und -schneider
- Theater- und Ausstattungsmaler
- Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung
- Metallschleifer und Metallpolierer
- Metallsägen-Schärfer
- Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren)
- Fahrzeugverwerter
- Rohr- und Kanalreiniger
- Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)
- Holzschuhmacher
- Holzblockmacher
- Daubenhauer
- Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung)
- Muldenhauer
- Holzreifenmacher
- Holzschindelmacher
- Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)
- Bürsten- und Pinselmacher
- Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung
- Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)
- Fleckteppichhersteller
- Theaterkostümnäher
- Plisseebrenner
- Stoffmaler
- Textil-Handdrucker
- Kunststopfer
- Änderungsschneider
- Handschuhmacher
- Ausführung einfacher Schuhreparaturen
- Gerber
- Innerei-Fleischer (Kuttler)
- Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör)
- Fleischzerleger, Ausbeiner
- Appreteure, Dekateure
- Schnellreiniger
- Teppichreiniger
- Getränkeleitungsreiniger
- Maskenbildner
- Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung)
- Klavierstimmer
- Theaterplastiker
- Requisiteure
- Schirmmacher
- Steindrucker
- Schlagzeugmacher [...]
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernde Personenbezeichnung (Mehrzahl), sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Gründung eines Handwerksbetriebs
Zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe
Wollen Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe selbstständig als Gewerbe betreiben, müssen Sie dies der Handwerkskammer anzeigen, in deren Bereich Sie sich gewerblich niederlassen wollen.
Zusätzlich ist eine Anmeldung des Gewerbes bei dem für Sie zuständigen Gewerbeamt notwendig.
Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners (EA)
Die Verwaltungsverfahren, die im Zusammenhang mit der Aufnahme eines zulassungsfreien Handwerks stehen, können Sie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) abwickeln. Der EA stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und koordiniert Ihre Antragsverfahren.
- Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Leistung
Freigabevermerk
Handwerkskammern im Freistaat Sachsen. 21.07.2021
Zu den Verfahren und Dienstleistungen
- Handwerksrolle, Ausnahmebewilligung beantragen
- Handwerksrolle, Ausübungsberechtigung für ein zusätzliches Handwerk beantragen
- Handwerkskammer-Beratung wahrnehmen
- EU-/EWR-Bescheinigungen über ausgeübte Tätigkeiten
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
- Handwerksrolle, zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe eintragen
- Gewerbe anmelden