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Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen steht Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher in der Regel ein Widerrufsrecht zu.

Dabei handelt es sich oft um Verträge, die an der Haustür, auf der Straße oder auf Reisen, zum Beispiel auf sogenannten Kaffeefahrten, geschlossen werden. Die Frist für einen solchen Widerruf beträgt 14 Tage und beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist. Beim Verbrauchsgüterkauf beginnt diese Frist regelmäßig mit Erhalt der Ware. Die Unternehmerin oder der Unternehmer ist verpflichtet, die Verbraucherin oder den Verbraucher hierzu zu informieren. Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor die Unternehmerin oder der Unternehmer die Verbraucherin oder den Verbraucher entsprechend unterrichtet hat.

Innerhalb der Widerrufsfrist können Sie den abgeschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen durch eine Erklärung gegenüber der Unternehmerin oder dem Unternehmer widerrufen, aus der Ihr Entschluss zum Widerruf des Vertrages eindeutig hervorgehen muss. Im Fall des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Sie bekommen Ihr Geld zurück und die Verkäuferin oder der Verkäufer erhält ihre beziehungsweise seine Ware zurück.

Allerdings gibt es auch Fälle, in denen Sie kein Widerrufsrecht haben.

Beispiele:

  • Die Ware wurde auf Ihre Wünsche hin speziell angefertigt.
  • Die Ware kann schnell verderben.
  • Ton-, Videoaufnahmen oder Computersoftware wurde in einer versiegelten Packung geliefert und das Siegel wurde nach der Lieferung entfernt.
  • Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten, mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz. 24.03.2026

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