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Leasing

Auto, Computer oder Haus – für viele geplante Anschaffungen besteht neben dem Kauf die Möglichkeit, einen Leasingvertrag abzuschließen. Der Leasinggeber* verpflichtet sich mit dem Vertrag, Ihnen, dem Leasingnehmer, eine Sache für einen bestimmten Zeitraum gegen Bezahlung einer Leasingrate zum Gebrauch zu überlassen. Schließen Sie einen Leasingvertrag ab, so trifft Sie in der Regel die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der Sache.

Worauf Sie bei einem Leasingvertrag achten sollten

  • Nach Abschluss eines Leasingvertrags werden Sie nicht Eigentümer der geleasten Sache. In der Regel bleibt der Leasinggeber Eigentümer – er überlässt Ihnen die Sache lediglich zur Nutzung. Nach Ablauf des Leasingvertrags geht die Sache wieder zurück an den Leasinggeber, je nach Vertrag haben Sie aber die Möglichkeit, den Gegenstand zu kaufen.
  • Rechnen Sie durch, wie hoch die tatsächliche Gesamtbelastung ist. Die verhältnismäßig geringen monatlichen Raten lassen manchen Leasingvertrag sehr günstig erscheinen, obwohl er es in Wirklichkeit nicht ist. Neben den Leasingraten fallen unter Umständen auch Kosten für Versicherungen, Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen an. Ob zu diesen noch weitere Kosten wie beispielsweise eine Abschlusszahlung kommen, hängt von der jeweiligen Vertragsgestaltung ab.
  • Leasingverträge dienen oft der Finanzierung von Anschaffungen. Daneben gibt es aber auch andere Möglichkeiten der Finanzierung. Welche Finanzierungsart für Sie als Privatkunde die günstigste ist, lässt sich etwa durch Aufsummierung der Kosten, wie Anzahlung, Summe der Raten, gegebenenfalls einer Abschlusszahlung, ermitteln.
  • Holen Sie sich nach Möglichkeit immer mehrere Leasingangebote ein und vergleichen Sie die Konditionen. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen an Ihre zuständige Verbraucherzentrale.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung; Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 04.09.2023

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