Testamentsformen
Es gibt folgende Testamentsformen, an die bestimmte Formerfordernisse gestellt werden:
- Eigenhändiges Testament
- Öffentliches Testament
- Außerordentliches Testament
Amt24-Informationen
Das eigenhändige und das öffentliche Testament werden auch als "ordentliche Testamente" bezeichnet.
Darüber hinaus können Ehepartner und Ehepartnerinnen beziehungsweise eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen ein gemeinschaftliches Testament errichten.
- Gemeinschaftliches Testament
Amt24-Informationen
Tipp: Es ist grundsätzlich ratsam, für die Testamentsgestaltung eine Beratung eines Rechtsanwalts oder Notars in Anspruch zu nehmen. Dies stellt sicher, dass Ihr Wille nach Ihrem Tod zutreffend ermittelt werden kann.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 04.09.2023