Beratung und finanzielle Unterstützung zur Ausbildung bei Behinderung
Je besser die Ausbildung auf die Fähigkeiten und Neigungen junger Menschen mit Handicap zugeschnitten ist, desto höher sind ihre Chancen im späteren Arbeitsleben. Diesem Ziel dienen verschiedene Beratungsinstrumente der Agentur für Arbeit. Bei Teilnahme an allgemeinen Maßnahmen der Berufsausbildung können die Jugendlichen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.
Jugendlichen mit Handicap, die noch keine Berufsausbildung absolviert haben, wird zudem unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausbildungsgeld gezahlt. Bei einer Qualifizierung nach vorheriger Beschäftigung ist eine Unterstützung durch Übergangsgeld möglich.
Daneben bieten verschiedenste Leistungsträger jungen Menschen Hilfen und Ausbildungsangebote entsprechend der Art und der Schwere ihrer Behinderung.
Unterstützung für Arbeitgeber
Auch Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen haben Vorteile, wenn sie schwerbehinderte Menschen in ihrem Betrieb beschäftigen. Sie können von unterschiedlichen Leistungsträgern Zuschüsse, Prämien oder Förderdarlehen erhalten. Dazu zählen beispielsweise
- Prämien für die Schaffung von Ausbildungsplätzen im Rahmen des Arbeitsmarktprogrammes "Wir machen das! - Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung" des Freistaates Sachsen in Kooperation mit der Agentur für Arbeit
- Investitionskostenzuschüsse im Zusammenhang mit der Einstellung schwerbehinderter Menschen
- Zuschüsse zu Gebühren und Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
- Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung
- Besondere Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung
- Unterstützung während der Ausbildung
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
Unternehmen können bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf umfassende Unterstützungsangebote von verschiedenen Leistungsträgern zugreifen. Stets die passenden Förderungen und Unterstützungsinstrumente zu kennen oder den korrekten Ansprechpartner zu finden, ist im Alltag sehr zeitintensiv und oft auch schwierig.
Hier setzen die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) an. Als Partner in der Region beraten, informieren und unterstützen sie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen möchten.
Als trägerunabhängiger Lotse können die EAA schnell, zuverlässig und fachkompetent Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen beantworten. Die EAA in Sachsen arbeiten Hand in Hand mit den Expertinnen und Experten der Leistungsträger zusammen, sind bestens informiert und in regionalen Netzwerken eingebunden.
EAAs gibt es in den Regionen Bautzen, Chemnitz, Dresden und Leipzig. Die Kontaktdaten der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber finden Sie auf der Website der EAA Sachsen (siehe –> Lesen Sie auch)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 24.04.2025
Zu den Verfahren und Dienstleistungen
- Arbeitshilfen für behinderte Menschen zur Ausstattung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen beantragen
- Ausbildungsgeld für behinderte Menschen (Berufsförderung) beantragen
- Ausbildungsvergütung behinderter Menschen, Zuschüsse beantragen
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen
- Übergangsgeld beantragen