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Beratung und finanzielle Unterstützung zur Ausbildung bei Behinderung

Je besser die Ausbildung auf die Fähigkeiten und Neigungen junger Menschen mit Handicap zugeschnitten ist, desto höher sind ihre Chancen im späteren Arbeitsleben. Diesem Ziel dienen verschiedene Beratungsinstrumente der Agentur für Arbeit. Bei Teilnahme an allgemeinen Maßnahmen der Berufsausbildung können die Jugendlichen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Jugendlichen mit Handicap, die noch keine Berufsausbildung absolviert haben, wird zudem unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausbildungsgeld gezahlt. Bei einer Qualifizierung nach vorheriger Beschäftigung ist eine Unterstützung durch Übergangsgeld möglich.

Daneben bieten verschiedenste Leistungsträger jungen Menschen Hilfen und Ausbildungsangebote entsprechend der Art und der Schwere ihrer Behinderung.

Unterstützung für Arbeitgeber

Auch Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen haben Vorteile, wenn sie schwerbehinderte Menschen in ihrem Betrieb beschäftigen. Sie können von unterschiedlichen Leistungsträgern Zuschüsse, Prämien oder Förderdarlehen erhalten. Dazu zählen beispielsweise

  • Prämien für die Schaffung von Ausbildungsplätzen im Rahmen des Arbeitsmarktprogrammes "Wir machen das! - Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung" des Freistaates Sachsen in Kooperation mit der Agentur für Arbeit     
  • Investitionskostenzuschüsse im Zusammenhang mit der Einstellung schwerbehinderter Menschen
  • Prämien und Zuschüsse zu Gebühren und Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener         
  • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung  
  • Besondere Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung
  • Unterstützung während der Ausbildung

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen (§ 185a Sozialgesetzbuch IX). Diese Aufgabe wird im Freistaat Sachsen aktuell durch das Dienstleistungsnetzwerk für sächsische Unternehmen "support" wahrgenommen.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 21.03.2024

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