Religionsunterricht oder Ethik?
Ethik- und Religionsunterricht gehören zum Bildungsauftrag der öffentlichen Schule. Schülerinnen und Schüler lernen in der Fächergruppe, sich kritisch mit Normen, Werten und Sinndeutungen auseinanderzusetzen. Sie besuchen als Schulfach entweder:
- Ethik
- Evangelische Religion
- Jüdische Religion* oder
- Katholische Religion für jeweils eine Stunde in der Grundschule und zwei Stunden an der weiterführenden Schule. In den Fächern wird ab Klassenstufe 3 bewertet. Alle Lehrkräfte sind ausgebildet und qualifiziert. Religionslehrkräfte sind zusätzlich von ihrer religiösen Institution in den Dienst berufen (Vokation bzw. Missio canonica).
Folgende Passagen sollen Hilfe und Orientierung für Schulanmeldungen geben:
Der Religionsunterricht ist offen für alle Kinder und Jugendliche. Er ist nicht an die Kirchenmitgliedschaft gebunden. Für die Schülerin beziehungsweise den Schüler mit evangelischer, katholischer oder jüdischer Religionszugehörigkeit gilt, dass sie am Religionsunterricht ihres Bekenntnisses teilnehmen, sofern sie beziehungsweise er nicht abgemeldet ist.
Das Fach Ethik hat den Status eines Wahlpflichtfaches. Kinder ohne Bekenntnis nehmen am Ethikunterricht teil. Eltern können ihr Kind auch zum Religionsunterricht anmelden.
*Das Fach jüdische Religion wird in Sachsen an ausgewählten Stützpunktschulen in Leipzig, Dresden und Chemnitz angeboten.
Weitere Informationen
Religionsunterricht
Kinder und Jugendliche haben viele große Fragen, auch nach dem Woher, Wozu und Wohin. Dafür gibt es im Religionsunterricht Raum und Zeit. Religionsunterricht vermittelt, was Menschen über Generationen hinweg geglaubt haben und fragt nach der Bedeutung dieses Glaubens für unser Leben und unsere Welt heute. Der Religionsunterricht hilft, eigene und andere Kulturen, Religionen und Weltanschauungen besser zu verstehen und sich dazu äußern zu können.
Als Folge der geschichtlichen Situation und eines anhaltenden Säkularisierungsprozesses im Freistaat Sachsen sind religiöse Traditionen nicht allen Menschen bekannt. Die Religion und die Auseinandersetzung mit Religiosität hilft Menschen, sich die Welt zu erschließen. Sie finden sich in der Sprache der Bibel zurecht und kennen Symbole wie Wasser, Licht und Feuer. Sie reflektieren Feiertage und Feste, das Kirchenjahr und Brauchtum.
In Auseinandersetzung mit der in unserem Kulturkreis wirksamen biblisch-christlichen Tradition und in Begegnung mit anderen religiösen Deutungen hilft Religionsunterricht Kindern, sich in der Vielfalt möglicher Lebensentwürfe zurechtzufinden und ihre Identität zu entwickeln, die religiöse Orientierung und ethische Urteilsfähigkeit einschließt.
Religionsunterricht trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler eine eigene Wertehaltung entwickeln, sie kritisch überprüfen und Brücken des Respekts, des Verständnisses und Miteinanders aufbauen.
Der Religionsunterricht ist ein ordentliches Unterrichtsfach in Sachsen. Das heißt, er ist über Grund- und Schulgesetz sowie die Sächsische Verfassung verankert. Vorgesehen sind entsprechend der Lehrpläne wöchentlich ein bis zwei Stunden.
Ethikunterricht
Kinder und Jugendliche werden im Ethikunterricht befähigt, über Gründe des Handelns nachzudenken. Das Fach Ethik vermittelt Orientierungs- und Faktenwissen über Werte und Normen und bezieht sich dabei auf die Lebenswelt der Schüler. Sie werden angeregt, über wichtige Sinn-, Wert- und Deutungsfragen des menschlichen Lebens nachzudenken. Im Mittelpunkt des Ethikunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler mit ihren vielfältigen Erfahrungen. In der Auseinandersetzung mit der eigenen Person, im Kontext mit anderen Personen und Sachverhalten werden ihnen Wertvorstellungen bewusst. Die im Fach Ethik zu entwickelnde Dialoggemeinschaft bildet den Rahmen dafür, dass differenziertes Wahrnehmen, Denken und Sprechen und reflexive Handlungsorientierung ausgebildet werden.
Der Beitrag für die Persönlichkeitsentwicklung der Schüler besteht in der Vertiefung der Selbsterfahrung, Anleitung zur Reflexion und Befähigung zur Selbsteinschätzung. Reflexives Nachdenken über aktuelle und traditionelle, lokale und globale Werte und Normen soll es den Schülern ermöglichen, zunehmend die Position selbstständig handelnder Menschen in der Gemeinschaft einzunehmen und ihr Lebensumfeld mitzugestalten.
Häufig gestellte Fragen zum Religionsunterricht:
Muss ich mich entscheiden?
- Ja, Sie müssen sich entscheiden, ob Sie für Ihr Kind einen Religionsunterricht oder Ethik wollen. In Sachsen wird katholischer, evangelischer und jüdischer Religionsunterricht erteilt.
Muss ich in einer Kirche Mitglied sein?
- Nein, die Möglichkeit der Teilnahme besteht unabhängig davon, ob Sie einer Konfession angehören.
Gibt es Wechselmöglichkeiten?
- Ja, Sie können schuljährlich mit einer An- und Abmeldung bei Ihrer Schulleitung auch wechseln.
Muss mein Kind im Religionsunterricht beten oder kirchliche Feste mitfeiern?
- Nein, aber ihr Kind lernt Inhalte und Formen von Gebeten und religiösen Festen kennen.
Wer erteilt den Religionsunterricht?
- Es gibt staatliche Religionslehrkräfte mit einer entsprechenden Lehrerlaubnis der jeweiligen Kirche. Andererseits erteilen auch kirchlich gestellte Lehrkräfte die Fächer im staatlichen Auftrag.
In welchen Schularten gibt es Religionsunterricht?
- Religionsunterricht wird in Grundschulen, Förderschulen, Oberschulen, Gymnasien und Berufsschulen angeboten.
Gibt es kooperative und fachübergreifende Formen?
- Der Religionsunterricht in Sachsen ist ökumenisch ausgerichtet und strebt Kooperationen an. Auch fachübergreifende Kooperationen mit den Fächern Deutsch, Geschichte, Kunst, Musik und anderen sind möglich.
Seit dem Schuljahr 2021/2022 erprobt ein sächsisches Gymnasium den Religionsunterricht in konfessionell-kooperativer Form. Die Erprobung auf Initiative der Kirchen wird zunächst Schuljahresweise durch die Schule evaluiert und dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorgelegt.
Rechtsgrundlage
- §§ Abs. 3 18–20 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Schulgesetz)
- § Artikel 105 Abs. 1 bis 3 Verfassung des Freistaates Sachsens – Ethik- und Religionsunterricht
- § Art. 7 (3) Grundgesetz
- Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2023 (VwV Religion und Ethik)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Redaktion Amt24. 19.07.2024