Namensänderung nach Scheidung
Nach der Scheidung haben Sie die Möglichkeit, beim Standesamt Ihren Familiennamen ändern zu lassen, etwa indem Sie wieder Ihren Geburtsnamen annehmen.
Eine Änderung des Namens führt dazu, dass Sie einen neuen Personalausweis und falls vorhanden auch einen neuen Reisepass beantragen müssen. Wenn Sie Halterin oder Halter eines Kraftfahrzeugs sind, müssen Sie sich zudem neue Fahrzeugzulassungsunterlagen (Zulassungsbescheinigungen Teil I und II respektive Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) ausstellen lassen. Die Änderung des Führerscheins wird ebenfalls empfohlen.
Darüber hinaus sollten Sie Ihren Arbeitgeber, Ihre Bank, Ihre Versicherungen, Ihre Krankenkasse und auch die Versorgungsunternehmen informieren. Denken Sie zudem an die Ummeldung Ihres Kabel- und Telefonanschlusses sowie an Abonnements und dergleichen.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 17.04.2024.
Zu den Verfahren und Dienstleistungen
- Erklärung der Namensänderung nach Tod, Scheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft abgeben
- Führerschein, Namensänderung beantragen
- Hochschule, Namensänderung mitteilen
- Namensänderung bei der Agentur für Arbeit beantragen
- Namensänderung des Hundehalters mitteilen
- Namensänderung in Zulassungsbescheinigungen Teil I und II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen (bei Namensänderung)
- Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen (bei Namensänderung)
- Rentenversicherung (Rentenempfänger), Namensänderung mitteilen
- Rundfunkbeitrag, Änderungen mitteilen