Ermäßigung bei oder Befreiung von der Gäste- bzw. Kurtaxe
Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und höher erhalten aufgrund ihrer höheren Kurbedürftigkeit in sächsischen Gemeinden mit Kureinrichtungen in der Regel eine Ermäßigung bei der Zahlung der Gäste- beziehungsweise Kurtaxe von bis zu 50 Prozent.
Außerdem werden in der Regel Begleitpersonen eines Schwerbehinderten von der Gäste- beziehungsweise Kurtaxe befreit, wenn dieser auf ständige Begleitung angewiesen ist (Merkzeichen B).
Die Einzelheiten ergeben sich aus den "Gästetaxe/Kurtaxe-Satzungen" der jeweiligen Gemeinden und können bei den Gemeinde- oder Kurverwaltungen erfragt werden.
Hinweis: Als Legitimation für die Inanspruchnahme der Ermäßigung beziehungsweise Befreiung wird in der Regel die Vorlage des Schwerbehindertenausweises verlangt.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 08.04.2024