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Schulpsychologische Beratung

Eltern sowie Schülerinnen und Schüler erhalten Rat und Hilfe im Umgang mit seelischen Problemen und Krisen von Schülern bei:

  • Lehrenden, Beratungslehrerinnen und -lehrern, der Schulleitung sowie
  • Schulpsychologinnen und -psychologen der Standorte des Landesamtes für Schule und Bildung

Die Psychologinnen und -psychologen geben Auskunft auf Ihre Fragen zu:

Schullaufbahn

  • Schulfähigkeit und Einschulung
  • sonderpädagogischer Förderbedarf
  • Bildungswege, zum Beispiel beim Übergang an weiterführende Schulen, bei Schulwechsel und bei der Wahl des abschlussbezogenen Unterrichts

Lernen und Verhalten

  • allgemeine Lernschwierigkeiten
  • Konzentrations- und Aufmerksamkeitsprobleme
  • vermutete Lese-, Rechtschreib- oder Rechenschwäche
  • Vorliegen besonderer Begabungen
  • Schul- und Prüfungsängste
  • Schulmüdigkeit und Schulverweigerung
  • Konflikte zwischen Schülern, Lehrern und Eltern
  • soziale Auffälligkeiten in der Schule (zum Beispiel aggressives oder gehemmtes Verhalten)

Beratung in Krisensituationen

In Krisensituationen, wie bei traumatischen Erlebnissen in der Schule oder bei Selbstmordgefährdung, bei Gewalterfahrung und in Zusammenhang mit Mobbing werden eine Erstberatung der Betroffenen und eine Unterstützung bei der Weitervermittlung an behandelnde Psychologen und Ärzte angeboten.

Die Beratung erfolgt:

  • freiwillig, das heißt mit Einverständnis der Ratsuchenden
  • vertraulich, das heißt bei Wahrung der beruflichen Schweigepflicht
  • neutral und berufsethischen sowie wissenschaftlichen Grundsätzen verpflichtet
  • kostenfrei und auf Veranlassung der Ratsuchenden

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024

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