Schlechte Noten? Versetzung gefährdet?
Nachhilfeunterricht
Viele Eltern verordnen ihrem Kind bei schlechter werdenden Leistungen Nachhilfeunterricht. Dieser kann bei vorübergehenden Defiziten durchaus sinnvoll sein, sollte jedoch nie zur Dauereinrichtung werden. Sprechen Sie vor der Entscheidung mit dem entsprechenden Fachlehrer*. Er kann Ihnen am besten Auskunft über die festgestellten Lernschwächen geben und gegebenenfalls einen Nachhilfelehrer empfehlen.
Individuelle Förderung, Bildungsvereinbarung, Schulpsychologische Beratung
Das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen schreibt den Schulen vor, dass die unterschiedliche Lern- und Leistungsfähigkeit der Schüler im Unterricht berücksichtigt werden muss. Weiterhin ist die individuelle Förderung der Schüler, insbesondere bei Leistungsschwächen, gesetzlich verankert.
Im Gespräch mit Klassen- und Fachlehrern können zwischen dem Schüler, den Eltern und der Schule Bildungsvereinbarungen geschlossen werden, mit dem Ziel, die Leistungen zu verbessern.
Wenn jedoch weder die schulische Förderung noch der Nachhilfeunterricht Abhilfe schaffen, sollten Sie prüfen, ob die eingeschlagene Schullaufbahn die richtige ist oder ob es andere Ursachen für die Lernschwierigkeiten des Schülers gibt. Dabei kann eine schulpsychologische Beratung helfen.
Schülercamps als Vorhaben des Europäischen Sozialfonds
Schwierigkeiten in der Schule werden für Eltern oft erst am Leistungsabfall ihres Kindes sichtbar. Allmählich werden die Zensuren in den Klassenarbeiten schlechter, zuletzt ist gar die Versetzung gefährdet. In Sachsen können Schüler mit Lernproblemen, Motivationsschwierigkeiten oder bei drohender Versetzungsgefährdung sogenannte Schülercamps besuchen.
Verschiedene Veranstalter organisieren solche Camps in den Ferien, in der Regel für Teilnehmer ab der siebten Klassenstufe. In den Schülercamps sollen die Schüler für den Schulalltag und das Lernen neu motiviert werden. Erfahrene Lehrkräfte, Sozialpädagogen und Jugendleiter unterstützen die Jugendlichen dabei, eigene Fähigkeiten und Potenziale zu erkennen, individuelle Defizite abzubauen und sich geeignete Lerntechniken und -strategien anzueignen. Positive Erfahrungen und Erfolgserlebnisse tragen dazu bei, dass sich die schulischen Leistungen und auch die Selbst- und Sozialkompetenz der Schüler langfristig verbessert. Ziel soll es sein, die Gefahr einer Nichtversetzung für die Teilnehmer zu verringern.
Das außerschulische Förderangebot wird vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaates Sachsen finanziell unterstützt.
Details zum Förderverfahren lesen Sie in Amt24, weitere Informationen zu Förderungen im schulischen Bereich erhalten Sie auf den Internetseiten der Sächsischen Aufbaubank (SAB) und im Bildungsportal des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024