Logistik und Verkehr
Bei der Gründung eines Unternehmens im Bereich Logistik und Verkehr müssen Sie besondere Vorschriften beachten und entsprechende Erlaubnisse beantragen, bevor Sie Ihr Gewerbe anmelden können.
Am häufigsten sind Gründungen im Bereich der Personenbeförderung – als Taxi- oder Mietwagenunternehmen – und im gewerblichen Güterkraftverkehr.
Erlaubnisse / Genehmigungen
Voraussetzungen sowohl für die gewerbliche Beförderung von Personen als auch von Gütern sind persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmers.
Personenbeförderung
Für die gewerbliche Personenbeförderung benötigen Sie als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer eine Taxi- oder Mietwagengenehmigung und eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Güterverkehr
Für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) mehr als 3,5 Tonnen beträgt, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen. Das betrifft auch den gewerblichen Transport von Gütern in Personenkraftwagen, wenn das Gesamtgewicht 3,5 Tonnen überschreitet – beispielsweise durch den Einsatz eines Anhängers.
Auf den öffentlichen Waagen können Sie das Gewicht einer Ladung oder eines Fahrzeuges überprüfen lassen.
Lenk- und Ruhezeiten
Seit 2007 gelten teilweise neue Sozialvorschriften für den Straßenverkehr. Die Bestimmungen gelten europaweit. So dürfen Fahrerinnen und Fahrer zum Beispiel in einer Woche nicht mehr als 56 Stunden, in zwei aufeinander folgenden Wochen aber nicht mehr als 90 Stunden hinter dem Lenkrad sitzen.
Die Lenk- und Ruhezeiten werden aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Arbeitsschutzes aufgezeichnet und kontrolliert. In ab 01.05.2006 zum Straßenverkehr neu zugelassenen Fahrzeugen über 3,5 Tonnen (mit Anhänger) und in Fahrzeugen mit mehr als neun Sitzen (einschließlich Fahrersitz) muss grundsätzlich ein digitales Kontrollgerät eingebaut sein und betrieben werden (in älteren Fahrzeugen ein analoges Kontrollgerät).
Hinweis: Fahrtenschreiber müssen den Eichvorschriften entsprechen – beachten Sie die jährliche Prüfpflicht.
Freigabevermerk
Sächsisches Landesamt für Straßenbau und Verkehr. 04.06.2024
Zu den Verfahren und Dienstleistungen
- Eichung von unbeweglichen (ortsfesten) Messgeräten beantragen
- Fahrgastbeförderung, Fahrerlaubnis beantragen
- Fahrgastbeförderung, Fahrerlaubnis verlängern
- Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen (Sonntagsfahrverbot), Ausnahme beantragen
- Gewerbe anmelden
- Gewerblicher Güterkraftverkehr, Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz beantragen
- Großraum- und Schwerlasttransporte, Erlaubnis / Ausnahmegenehmigung beantragen
- Mietwagen-Genehmigung beantragen
- Taxi-Genehmigung beantragen