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Freie Berufe: Heilpraktiker/Heilpraktikerin

Ausübung des Berufs als Heilpraktiker*, Heilpraktiker auf dem Gebiet eines Gesundheitsfachberufs

Hinweis: Diese Tätigkeiten sind nicht durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie abgedeckt. Die Verwaltungsverfahren in Zusammenhang mit Gesundheitsberufen können deswegen nicht über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Bezeichnungen für die Berufsgruppen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe

Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten.

Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für freiberuflich Tätige sind:

  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Gemeinschaften ohne eigene Rechtsform

Wenn kein beruflicher Vorbehalt entgegensteht, können Freiberuflerinnen und Freiberufler unter Umständen weitere Rechtsformen (beispielsweise Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften) wählen.

Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde

Um im Freistaat Sachsen als Heilpraktiker tätig zu werden, benötigen Sie eine Erlaubnis. Dazu müssen Sie verschiedene gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen erfüllen und in der Regel eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung mit einem schriftlichem und einem mündlichen Teil ablegen.

Je nachdem, welche Behandlungen Sie anbieten möchten, benötigen Sie die entsprechende Erlaubnis. Sie können eine Zulassung als

  • Heilpraktiker,
  • Heilpraktiker auf dem Gebiet eines Gesundheitsfachberufs

Als Inhaber einer kleinen Heilpraktikererlaubnis dürfen Sie ausschließlich Behandlungen auf dem jeweiligen Fachgebiet anbieten und durchführen.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 18.04.2024

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