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Freie Berufe: Rechtsanwälte

Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts

Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe

Um als Rechtsanwalt* freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind die anwaltlichen Berufspflichten zu beachten. Die wesentlichen Berufspflichten ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Berufsordnung (BORA).

Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für freiberuflich Tätige sind:

  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Bürogemeinschaft

Um in Sachsen als Rechtsanwalt arbeiten zu können, brauchen Sie die Zulassung der Rechtsanwaltskammer Sachsen. Auch wenn Sie Staatsbürger eines anderen EU-Mitgliedsstaates sind und einen Beruf ausüben, der mit dem deutschen Beruf des Rechtsanwalts vergleichbar ist, können Sie sich in Sachsen niederlassen, sofern Sie der Rechtsanwaltskammer angehören. Sollten Sie Angehöriger eines Mitgliedsstaates der Welthandelsorganisation sein und einen dem deutschen Rechtsanwalt gleichwertigen Beruf ausüben, können Sie die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Sachsen beantragen. Ihre Tätigkeit ist dann allerdings auf das Recht des Herkunftsstaates und das Völkerrecht beschränkt.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Einheitlicher Ansprechpartner

Die Verwaltungsverfahren, die mit der Aufnahme einer Tätigkeit als Rechtsanwalt in Zusammenhang stehen, können Sie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) abwickeln. Ausgenommen sind Verfahren, die sich auf steuerrechtliche Vorgänge beziehen.

Der EA stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und koordiniert Ihre Antragsverfahren.

Freigabevermerk

Rechtsanwaltskammer Sachsen. 12.06.2024

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