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Freie Berufe: Dolmetscher

Ausübung des Berufs des Dolmetschers*

Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe

Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten.

Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für freiberuflich Tätige sind:

  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Gemeinschaften ohne eigene Rechtsform

Hinweis: Steht kein beruflicher Vorbehalt entgegen, können Freiberufler unter Umständen weitere Rechtsformen (beispielsweise Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften) wählen.

Wenn Sie sich im Freistaat Sachsen freiberuflich als

  • Dolmetscher,
  • Übersetzer oder
  • Gebärdensprachdolmetscher

niederlassen wollen, müssen Sie Ihre Qualifikation nachweisen.

Sprachübertragungen für gerichtliche und behördliche Zwecke dürfen Sie übernehmen, wenn Sie als Dolmetscher oder Übersetzer öffentlich bestellt und allgemein beeidigt sind. Das Sächsische Dolmetschergesetz sieht hierfür eine Prüfung vor.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 07.09.2022

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