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Freie Berufe: Rechtsdienstleistungen

Erbringen von Rechtsdienstleistungen, Inkasso, Rentenberatung, Rechtsdienstleistungen nach ausländischem Recht

Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe

Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten.

Welche Rechtsform für Sie infrage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für freiberuflich Tätige sind:

  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Gemeinschaften ohne eigene Rechtsform

Hinweis: Wenn kein beruflicher Vorbehalt entgegensteht, können Freiberuflerinnen und Freiberufler unter Umständen weitere Rechtsformen (beispielsweise Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften) wählen.

Die geschäftsmäßige Erbringung von Rechtsdienstleistungen bedarf einer Erlaubnis. Diese beschränkt sich auf einzelne Fachgebiete:

  • Inkassodienstleistungen
  • Rentenberatung
  • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht

Nachweisen müssen Sie

  • die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit,
  • die theoretischen und praktische Sachkunde und
  • eine Berufshaftpflichtversicherung

Einheitlicher Ansprechpartner

Die Verwaltungsverfahren, die mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen in Zusammenhang stehen, können Sie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) abwickeln. Ausgenommen sind Verfahren, die sich auf steuerrechtliche Vorgänge beziehen.

Der EA stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und koordiniert Ihre Antragsverfahren.

Freigabevermerk

Rechtsanwaltskammer Sachsen. 12.06.2024

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