Freie Berufe: Rechtsdienstleistungen
Erbringen von Rechtsdienstleistungen, Inkasso, Rentenberatung, Rechtsdienstleistungen nach ausländischem Recht
Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe
Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten.
Welche Rechtsform für Sie infrage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für freiberuflich Tätige sind:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Gemeinschaften ohne eigene Rechtsform
Hinweis: Wenn kein beruflicher Vorbehalt entgegensteht, können Freiberuflerinnen und Freiberufler unter Umständen weitere Rechtsformen (beispielsweise Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften) wählen.
- Rechtsformen für freiberuflich Tätige
Amt24-Informationen
Die geschäftsmäßige Erbringung von Rechtsdienstleistungen bedarf einer Erlaubnis. Diese beschränkt sich auf einzelne Fachgebiete:
- Inkassodienstleistungen
- Rentenberatung
- Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht
Nachweisen müssen Sie
- die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit,
- die theoretischen und praktische Sachkunde und
- eine Berufshaftpflichtversicherung
Einheitlicher Ansprechpartner
Die Verwaltungsverfahren, die mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen in Zusammenhang stehen, können Sie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) abwickeln. Ausgenommen sind Verfahren, die sich auf steuerrechtliche Vorgänge beziehen.
Der EA stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und koordiniert Ihre Antragsverfahren.
Freigabevermerk
Rechtsanwaltskammer Sachsen. 12.06.2024